Templiner Waffenschule
Behördlich anerkannter Lehrgang - Pulverkurs
Sie wollen Vorderlader schießen, mit der Böllerkanone, dem Hand- und Schaftböller oder auch einem Standböller böllern, oder Ihre Patronen selbst laden oder wiederladen, dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. Speziell im Land Brandenburg, aber auch Berlin oder Mecklenburg - Vorpommern halten wir diese Lehrgänge ab.
„Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich ist nur Personen erlaubt, die eine Erlaubnis nach § 27 SprengG besitzen.“